Wenn ein Mensch verstorben ist...

...in der Wohnung:

Benachrichtigen Sie zunächst den Hausarzt oder den diensthabenden Arzt des Notdienstes. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus.

 

Danach setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um die weiteren Schritte in Ruhe miteinander zu besprechen. Das Trauergespräch führen wir bei Ihnen zu Hause oder in unserem Hause.

 

Je nach Wunsch der Angehörigen kann der Verstorbene recht zeitnah abgeholt werden, kann aber auch bis zu 36 Stunden in der Wohnung verbleiben.

 

...im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim:

Hier ist der Arzt vor Ort bzw. wird vom Pflegepersonal verständigt.

Sie können sich direkt mit uns in Verbindung setzen, um die weiteren Schritte zu besprechen. Das Trauergespräch führen wir bei Ihnen zu Hause oder in unserem Hause.

Wir übernehmen alle mit einem Sterbefall verbunden Aufgaben für die Angehörigen.

 

Unsere Dienstleistungen

 

- Persönliche Beratung und Betreuung 

  über alle Abläufe und Entscheidungen rund um die Bestattung

- Überführung im eigenen Bestattungsfahrzeug

- Hygienische Versorgung des Verstorbenen nach Ihren Wünschen

  in eigener Kleidung oder von uns geführter Ware

- Betreuung und Begleitung bei der Abschiednahme

- Tag und Nacht Dienstbereitschaft

- Durchführung aller Bestattungsarten

- Besorgung der Todesbescheinigung beim Arzt oder Krankenhaus

- Besorgung der Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes

- Ausstellungsraum mit Angebot an Särgen, Urnen und

  Bestattungsartikeln

- Terminfestlegung der Beerdigung bei der Stadt oder Gemeinde

- Terminfestlegung mit Pfarrerinnen, Pfarrern oder Trauerrednerinnen und Rednern

- Gestellung von Sargträgern

- Beratung und Bestellung des Blumenarrangements beim Gärtner

  ihrer Wahl

- Beratung, individueller Entwurf und Erstellung der

  Trauerdrucksachen

- Beratung und Weiterleitung von Traueranzeigen zu den Zeitungen

- Vermittlung des Reuessens / Nachfeier im Restaurant, in der

  Gastätte oder im Cafe

- Wir verauslagen externe Rechnungen, so dass Sie möglichst nur an einer Stelle bezahlen müssen
 
 

Unsere Betreuung endet nicht mit der Beerdigung

 

- Beantragung des Überbrückungsgeldes für hinterbliebene

  Ehepartner beim Rententräger

- Abmelden der Sozialversicherung

- Abmelden oder Ummelden der Rente beim zuständigen

  Rententräger

- Korrespondenz mit Lebensverischerungen und Sterbekassen

- Übernahme jeglicher Korrespondenz und Abmeldungen (Telefon,

  GEZ, Vereinsmitgliedschaften, Abonnements, etc.)

- Erstellung von Danksagungen und ggf. Weiterleitung an die

  Zeitungen

 

 

Was Sie noch bedenken sollten:

- Bezugsrecht eigener Versicherungen umschreiben lassen

- Kreditinstitute informieren

- Hausratsversicherung kündigen, wenn die Immobilie leer geräumt ist

- Digitalen Nachlass bearbeiten (E-Mail Accounts, Online Zahlungsdienste, soziale Netzwerke, etc.)

 

 

Gerne stehen wir Ihnen helfend zur Seite.

 

Kontakt

02196 - 88 99 11

Ständige Ruf - und Dienstbereitschaft

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