Ist ein Menschen verstorben, stehen die Angehörigen in der Pflicht, die folgenden Unterlagen zusammenzustellen und jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls der Behörde vorzulegen:

 

- Bei Ledigen: Geburtsurkunde des Verstorbenen

- Bei Eheleuten: Stamm-/Familienbuch und Heiratsurkunde

- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners

Bei Geschiedenen: rechtskräftiges Scheidungsurteil

- Personalausweis oder Reisepass

Bei ausländischen Dokumenten zusätzlich: Amtlich beglaubigte Übersetzungen der oben genannten Dokumente

 

- Krankenversicherungskarte

- Ggf. Rentenunterlagen (Rentenversicherungsnummer,

  Betriebsrentenversicherungsnummer, Zusatzversicherungen etc.)

 

Falls vorhanden:

Bestattungsvorsorgevertrag

- Lebensversicherungspolicen

- Grabstellenurkunde

- Schwerbehindertenausweis

Kontakt

02196 - 88 99 11

Ständige Ruf - und Dienstbereitschaft

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