Ist ein Menschen verstorben, stehen die Angehörigen in der Pflicht, die folgenden Unterlagen zusammenzustellen und jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls der Behörde vorzulegen:
- Bei Ledigen: Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Bei Eheleuten: Stamm-/Familienbuch und Heiratsurkunde
- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners
- Bei Geschiedenen: rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Personalausweis oder Reisepass
Bei ausländischen Dokumenten zusätzlich: Amtlich beglaubigte Übersetzungen der oben genannten Dokumente
- Krankenversicherungskarte
- Ggf. Rentenunterlagen (Rentenversicherungsnummer,
Betriebsrentenversicherungsnummer, Zusatzversicherungen etc.)
Falls vorhanden:
- Bestattungsvorsorgevertrag
- Lebensversicherungspolicen
- Grabstellenurkunde
- Schwerbehindertenausweis